Unser Musterarbeitsvertrag ist eine kostenlose Vorlage eines Arbeitsvertrags, die man selbst ausfüllen kann. Trotzdem möchten wir davor warnen, dies auch nur bei Minijobs oder befristeten Arbeitsvertrag selbst und ohne anwaltliche Beratung zu tun. Beim Minijob lauern böse Fallen bei der Sozialversicherung, die dann bei der nächsten Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung für eine Überraschung sorgt.
Beim befristeten Arbeitsvertrag und beim normalen unbefristeten Arbeitsvertrag lauern zahlreiche Fallen, wie viele Urteile zeigen, in denen z.B. eine Befristung in einem Formulararbeitsvertrag von der Rechtsprechung gekiptt wurde oder Arbeitsvertragsklauseln durch die neue AGB-Kontrolle, die seit 2002 auch bei Arbeitsverträgen zur Anwendung kommt, vom Bundesarbeitsgericht nach jahrelangen Rechtsstreit für unwirksam erklärt wurden. Zahlreiche bisher übliche Klauseln (Vertragsstrafe, Ausschlußfrist, doppelte Schriftformklausel, Rückzahlungsvereinbarungen bei Fortbildungskosten etc.) wurden bereits für unwirksam erklärt. Experten gehen davon aus, dass das Bundesarbeitsgericht weitere übliche Klauseln in Formulararbeitsverträgen kippen wird.
Ein Musterarbeitsvertrag ist allenfalls eine Notlösung, der in jedem Fall durch einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt oder einen ArbeitsvertragsCheck überprüft werden sollten.
Einen kostenlosen Musterarbeitsvertrag stellen wir Ihnen - mit der entsprechenden Warnung - auf Arbeitsvertrag.de zur Verfügung.
Auch unser Musterarbeitsvertrag mit Kommentierung, den Sie für ein paar Euros als PDF herunterladen können.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte |